Allgemeine Anmelde- und Geschäftsbedingungen


Allgemeines
Für alle unsere Kunden gelten die Durchführungs- und Geschäftsbedingungen aus den geschlossenen Verträgen. Anderslautende Bedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir nicht diesen ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese wird erst mit der Anmeldungszusendung verbindlich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder sonstige zusätzliche Dienstleistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sicherheitsanalysen, Zeichnungen oder sonstige Leistungsdaten in unseren Angeboten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Der Lehrgangsteilnehmer ist für seine Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung selbst verantwortlich und muß die Kosten selbst tragen.

Anmeldung und Vertragsabschluß
Die Anmeldung muß schriftlich auf unserem Formular erfolgen und wird nach Posteingang berücksichtigt. Der Teilnehmer erkennt dadurch die Anmelde- und Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an unseren Ausbildungskursen an.

Teilnahmebedingungen
Volljährig, Vorlage des Personalausweises oder Reisepaß, Kopie eines aktuellen Führungszeugnisses, einwandfreier Leumund und der Nachweis einer Privat-Haftpflicht-Versicherung. Weitere Zulassungsvoraussetzungen für eine Lehrgangsteilnahme ergeben sich aus dem Anmeldeformular bzw. aus dem Ausbildungsprogramm.

Speicherung von Daten
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten.

Bekleidung
Der Lehrgangsteilnehmer hat seine Ausbildung immer in der dafür vorgesehenen Kleidung durchzuführen. Für Beschädigung wird keine Haftung übernommen.

Zahlung
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung durch Überweisung oder Verrechnungsscheck zu bezahlen. Der Rest ist mit fristgesetzter Rechnung oder spätestens am Anreisetag fällig.

Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich mitzuteilen. Entrichtete Gebühren werden nach Abzug der Bearbeitungsgebühr von 75,- ü erstattet. Teilnehmer, die nach diesem Termin abgemeldet werden oder den Lehrgang nicht oder nur teilweise besuchen, haben die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Sie bekommen dann einen Gutschein über Ihre bezahlten Lehrgangsgebühren (abzüglich der Bearbeitungsgebühr). Dieser Gutschein ist ein volles Jahr gültig und kann für alle unsere Lehrgänge eingelöst werden.

Absage von Lehrgängen
Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder Verhinderung von Ausbildern Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma Sicherheits Ausbildungs Zentrum sind ausgeschlossen.

Weisungsbefugnis
Um Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Sachgüter abzuwenden, ist der Ausbilder im Rahmen der vereinbarten Dienstleitungen jeder Person weisungsbefugt, die sich mittelbar oder unmittelbar in der Ausbildung befindet. Der Lehrgangsteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß er dieser Weisungsbefugnis nachkommt. Den Ausbildern obliegt auch zu prüfen, ob der Teilnehmer psychisch oder physisch in der Lage ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Sollten Weisungen oder Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden oder sollte sich zeigen, daß der Teilnehmer dem Lehrgang psychisch oder physisch nicht folgen kann, hat der Ausbilder die Befugnis, den Teilnehmer auszuschließen. Bei einer derartigen Maßnahme werden keine Gebühren erstattet.

Haftungsbeschränkungen
Die Firma Sicherheits Ausbildungs Zentrum haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Für Garderobe oder Wertgegenstände wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Alle durchgeführten Übungen sind freiwillig, sollte ein Lehrgangsteilnehmer die Übung nicht wahrnehmen wollen, so ist ihm dies freigestellt. Für seelische sowie körperliche Schäden übernimmt die Firma Sicherheits Ausbildungs Zentrum keine Haftung. Das Führen von Kraftfahrzeugen und Waffen während der Ausbildung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Alle Ansprüche gegen den Auftraggeber verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Abschluß des Lehrganges.

Wahrung von Ausbildungsinternas
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, alle ihm anvertrauten Ausbildungsunterlagen als vertraulich zu behandeln und Dritten weder in Schrift, Wort oder Bild zugänglich zu machen. Hierzu gilt der Urheberrechtsschutz und die damit verbundene Strafbarkeit im Sinne der gültigen Gesetzgebung.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eggenstein.

Schlußbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so behalten wir uns das Recht vor, diese durch Anderslautende dem Sinn entsprechende neue Klauseln zu ersetzen. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01.01.2007